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AGB

Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen

Durch die umseitig geleistete Unterschrift willigt das Mitglied gemäß Art.6 der DSGVO darin ein, dass das Studio zum Zwecke der Durchführung des Vertrages einschließlich der Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle und der Trainings- Betreuung (welche die Terminverwaltung, die Erhebung von Daten zur Erstellung individueller Trainingsziele gg. gemäß Art. 9 der DSGVO sowie die Einbindung des Mitglieds und dessen Gäste ins Studio), umseitige und weitere Daten erhebt, speichert und verwendet und nimmt zur Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen, bzw. nach Ablauf des Vertrages gelöscht werden können.

  1. Vertragsgegenstand
    • Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft während der ausgehängten Öffnungszeiten und entsprechend der Hausordnung, die zur Verfügung stehen- den Sporteinrichtungen im Studio zu Die So•Ma Körperschule behält sich vor, das an Feiertagen geschlossen zu halten und die Öffnungszeiten an den variierenden Kursplan  anzupassen.
    • Die Nutzung der Fitnessgeräte und die Teilnahme an Kursen im Studio ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.
  1. Geltung  dieser    Geschäftsbedingungen
    • Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestand- teil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Leistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und geänderter Leistungsangebote.
    • Neufassungen der AGB werden Vertragsinhalt, wenn So•Ma diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich
  1. Mitgliedschaft
    • Das Mitglied ist zur   gemeinschaftlichen   Mitbenutzung   sämtlicher   Einrichtungen   der   Studioräume      Die   Beiträge   umfassen   die   Mitbenutzung   der   Trainingsanlage, wie vereinbart auf Mietbasis und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Kursen auf gemischter Miet- und Dienstleistungsbasis sowie die Mitbenutzung der Gesellschafts- und Stu- dioräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Studios. Eine Sporttauglichkeit ist zur Gültigkeit der Mitgliedschaft und zur Nutzung der Mitglieds-recht daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich geschwächte oder verletzte Personen (besonders bei Rücken-,Gelenk- und Kreislaufbeschwerden) angeboten.
    • Die  Mitgliedschaft   ist   nicht   übertragbar.
  1. Mitgliedsbeitrag/  Zahlungsweise
    • Das So•Ma Studio bietet als Zahlungsmöglichkeiten die Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren an: Hier werden die 14 tägigen Beiträge jeweils im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen 2- wöchentlichen Zeitraums, fällig. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu
    • Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorrauschasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziff.4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertragsbeginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch eine 14-tägige Zahlungsweise entsprechend der Zahlungsart Ziff.4.1.
    • Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten
    • Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschriften ist das Einzelunternehmen berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von fünf 2 -wöchentlichen Beiträgen bzw. wenn die Abbuchung wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist, werden sämtliche Beiträge bis zum nächst- möglichen Kündigungstermin sofort fällig und   die   Zugangskarte   des   Mitgliedes   wird   gesperrt.   Die   Geltendmachung   von   weiteren   Schadenersatzansprüchen   bleibt   vorbehalten. 

5.Mitgliedsausweis

  • Nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages stellt die So•Ma Körperschule einen Mitgliedsausweis (Zugangskarte) Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Bei Missbrauchen des Mitgliedsausweises behält sich So•Ma einen außerordentliches Kündigungsrecht vor.
  • Der Verlust oder die Zerstörung des Mitgleisausweises ist der Körperschule unverzüglich
  • Im Verlustfall kostet ein Ersatzausweis 19,90 ,-. Die Kosten für neue Ausweise können durch Abbuchung eingezogen
  1. Kündigung
  • Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils automatisch um einen Monat. Nach Ablauf der vereinbarten Mitgliedschaft und bei nicht vereinbaren einer Neuen Mitgliedschaft werden die monatlichen Beiträge um 9,90,- angehoben.
  • Die Kündigung bedarf der Die Kündigung kann in der So•Ma Körperschule persönlich abgegeben oder geschickt werden. Für die Einhaltung der Frist ist die Fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich.
  • Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kann das Mitglied monatlich, jeweils zum ersten eines jeden Monats in Textform kündigen. Das Mitglied hat bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit die Möglichkeit einen neuen Vertrag abzuschließen. Andernfalls erhöht sich der monatliche Beitrag um 9,90,-
  1. Änderungen  der   Öffnungszeiten

Die So•Ma Körperschule behält sich vor, die Öffnungszeiten des Studios in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließung für Re- paratur und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.

  1. Daten des Mitglieds

Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich der So•Ma Körperschule mitzuteilen. Kosten für notwendige Ge- bühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.

  1. Haftung

Die Haftung der So•Ma Körperschule, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbeson- dere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen.

  1. Haus- und Benutzungsordnung

In der Körperschule gilt die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung. Das Mitglied erklärt durch seine Unterschrift auf dem Vertrag, von der Haus- und Benutzungsordnung Kenntnis genommen zu haben und bei abweichendem Mitbenutzer den Mitbenutzer auf die Haus- und Benutzungsordnung hinzuweisen. Insbesondere weist die So•Ma Körperschule darauf hin, dass das Training nicht in Straßenkleidung/Straßenschuhen und nur bei Verwendung eines Handtuchs zulässig ist. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung durch das Mitglied ist die Körperschule berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.

  1. Urlaubstage

Die So•Ma Körperschule nimmt sich raus, zusätzlich zur eventuellen Schließung während der Feiertage, weitere 28 Tage optional schließen zu können.

  1. Datenschutz  und   Vertraulichkeit

Die So•Ma Körperschule sichert seinen Mitgliedern zu, dass sämtliche personenbezogene Daten (einschließlich der Gesundheits- und Fitnessdaten) streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge sowie zur Übermittlung neuer Angebote bzw. Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeleitet. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die bei So•Ma gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen.

  1. Schlussbestimmungen
    • Mündliche Abreden bestehen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
    • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufkommende Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

Hausordnung: Die Trainingsfläche als auch der Kursraum dürfen nur mit sauberen Sportschuhen oder Socken betreten werden. Im Kursraum als auch im Trainingsraum ist der Verzehr von Speisen untersagt. Anfallende Abfälle bitte in die dafür bereit gestellten Mülleimer entsorgen. Das laute abspielen privater Musik ist in allen Räumlichkeiten untersagt. Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper trainiert werden. Alle Trainingsgeräte sind nach Gebrauch wieder an ihren Platz zurückzulegen. Der Mitglieds- ausweis muss bei jedem Besuch mitgebracht werden. Eine Weitergabe des Mitgliedsausweises ist verboten. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten der So•Ma Körperschule verboten. Hygieneartikel sind in die dazu bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen, diese NICHT in die Toilette werfen. Auch in den Sanitären Anlagen ist das Rauchen verboten. Die ausführliche Hausordnung hängt in den Umkleidekabinen aus und ist auch auf Nachfrage die den Mitarbeitern einzusehen. Bei nicht beachten der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.

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